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Die Gattung Phelsuma



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Was ist eine Phelsume?

Phelsumen sind kleine bis mittelgrosse Echsen aus der Familie der Gekkonidae.
Sie erreichen eine Grösse zwischen 65mm und 300mm. Einzig die als
ausgestorben geltende P. gigas soll nahezu 450mm gross geworden sein.

Derzeit umfasst die Taxa der Gattung Phelsuma 68 Arten und Unterarten.
Zwei davon, P. edwardnewtoni und P. gigas, gelten als ausgestorben.


Aussehen

Der Körper der Phelsumen wirkt meist gedrungen. Der Bauch ist länglich oval
und kann stark abgeflacht werden. Die Extremitäten sind relativ kurz und kräftig.
An den Füssen befinden sich jeweils vier grosse, an den vorderen Enden
verbreiterte, und ein kleiner Zehe. Der abgeflachte Kopf ist meist kaum vom
Körper abgesetzt. Phelsumen besitzen keine Augenlieder. Ihre Augen werden
durch eine Membran, die sog. Brille, geschützt. Die Pupillen sind bei fast allen
Phelsumen rund, nur P. guentheri besitzt eine ovale Pupille.
Die Ohröffnungen befinden sich knapp hinter den Augen. Im Nacken, beidseitig hinter den
Ohröffnungen, befinden sich die sog. Kalksäcke (Endolymphatyscher Apparat).
Diese dienen als Kalziumspeicher, welcher vor allem den erhöhten
Kalziumverbrauch während der Legeperiode der Weibchen ausgleichen soll.
Leider neigen Phelsumen im Terrarium stark zu überdimensionierten Kalksäcken.
Um dies zu verhindern, sollte ausserhalb der Reproduktionsphase nur sparsam
Kalzium zugefüttert werden.

Viele Phelsumen zeigen eine sehr ansprechend bunte Färbung. Die Grundfarbe
bildet oftmals ein mehr oder weniger kräftiges Grün, welches meist mit mehreren
roten Punkten oder Strichen versetzt ist. Nur wenige Arten zeigen eine
mehrheitlich grau-braune Farbzeichnung, wie z.B. Phelsuma barbouri oder
Phelsuma breviceps.


Verbreitung

Das Hauptverbreitungsgebiet der Phelsumen ist die vor der Küste Afrikas im
indischen Ozean gelegene Insel Madagaskar. Einige Arten kommen aber auch auf
den Komoren, den Seychellen und den Maskarenen vor. Das am weitesten von Madagaskar entfernt gelegene Verbreitungsgebiet bewohnt P. andamanense.
Es liegt auf den Andamanen, welche östlich von Indien gelegen sind, ca. 300km vor
der Küste Burmas.


Lebensraum

Phelsumen sind grösstenteils arboricol, d.h. baumbewohnend. Nur wenige Arten
wie P. barbouri und P. malamakibo bevorzugen grössere Felsformationen
als Lebensraum. Beding durch das relativ grosse Verbreitungsgebiet variiert auch der Lebensraum der einzelnen Arten teilweise ziemlich stark. So bewohnt P. standingi den
trockenen, heissen Südwesten von Madagaskar. P. guttata bewohnt allerdings ausschliesslich den tropischen Regenwald, wie er etwa auf der Masoalahalbinsel im Nordosten von Madagaskar zu finden ist. Selbst im Hochland haben sich einige Phelsumen angesiedelt. P. barbouri kommt im Ankaratra-Gebirge bis in Höhen von 2300 m.ü.M vor.


Lebensweise

Phelsumen sind tagaktive Geckos. Die Hauptaktivitätszeit liegt meist in den frühen Morgenstunden und am späteren Nachmittag. Über den Mittag ziehen sich die
Tiere je nach Temperaturen an einen kühleren Platz ihres Lebensraumes zurück.
Phelsumen können in zwei Gruppen eingeteilt werden, die Kulturfolger und die Kulturflüchter. Kulturfolger sind relativ anpassungsfähig an ihren Lebensraum
und bewohnen u.a. auch Häusermauern, Gartenzäune und Strommasten.
Die Kulturflüchter hingegen sind meist an bestimmte Voraussetzungen in ihrem natürlichen Habitat gebunden und kommen mit der zunehmenden Überbauung
nur schwer klar.


Geschlechtsmerkmale

Adulte und semiadulte, männliche Phelsumen sind relativ leicht an den
Präanofemoralporen und den Hemipenistaschen zu erkennen.
Bei Jungtieren ist davon meist nicht viel zu erkennen. Ab einem
Alter von ca. 4 Monaten kann man
aber mit etwas Übung und einer Lupe
das Geschlecht teilweise bereits bestimmen, wobei es da je nach Art Unterschiede gibt.

Männchen von Phelsuma flavigularis Weibchen von Phelsuma flavigularis
Männchen (P. flavigularis) Weibchen (P. flavigularis)


Artenschutz

Phelsumen sind geschützte Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) Anhang II bzw. in der Europäischen Artenschutzverordnung unter Anhang B fallen. Eine Ausnahme bildet hier P. guentheri welche sich im Anhang I des WA bzw. im Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung befindet. Somit ist P. guentheri streng geschützt und darf
nur mit einer Ausnahmeregelung gehalten, gehandelt und ausgestellt werden.

In den EU-Ländern kommt noch hinzu, dass alle Phelsumen Nachweis- und Meldepflichtig sind.P. laticauda ssp. und P. madagascariensis ssp. bilden hier eine Ausnahme. Diese
sind von der Meldepflicht befreit, was sie aber nicht heisst, dass sie nicht nachweisplichtig sind. Das heisst, dass auf Verlangen der Behörde der Herkunftsnachweis vorgewiesen werden muss.

In der Schweiz sind wir allerdings noch nicht von der Nachweis- und der
Meldepflicht betroffen. Einzig für die Ein- und Ausfuhr müssen die jeweils nötigen Papiere vorhanden sein.



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